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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1.1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

a. Die TOUCHPOINT marketing company, im Folgenden: TOUCHPOINT marketing Company , bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich der Marketing, Werbung und Vermarktung von Produkten in

Handelsketten sowie Onlineshops, insbesondere auf der Plattform Amazon an.

b. Kunden können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, also natürliche oder

juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen

oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei

Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote, die Sie von TOUCHPOINT marketing company erhalten, sind freibleibend und

unverbindlich. Ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und TOUCHPOINT marketing company kommt

erst durch Ihren Auftrag und dessen Annahme durch TOUCHPOINT marketing company zustande.

TOUCHPOINT marketing company nimmt Ihren Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E‐ Mail

oder durch Zusendung des unterzeichneten Vertrages an.

1.3. Gewährleistung

a. Der tatsächliche Erfolg einer durchgeführten Maßnahme hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab,

nämlich insbesondere von den vom jeweiligen Plattform- oder Suchmaschinenbetreiber eingesetzten Techniken und Algorithmen, sowie den Bestimmungen der Händler/Einkaufszentralen. Hierauf hat TOUCHPOINT marketing company keinerlei Einfluss.

b. TOUCHPOINT marketing company erbringt gegenüber seinen Kunden Dienstleistungen.

Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts sehen für Dienstleistungsverträge keine Gewährleistungsregelungen vor.

1.4. Freistellung, Haftung

a. Soweit TOUCHPOINT marketing company aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Verhaltens

von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde TOUCHPOINT marketing company

insoweit von allen Ansprüchen frei.

b. TOUCHPOINT marketing company haftet dem Kunden bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus

diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.

c. TOUCHPOINT marketing company haftet dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet

TOUCHPOINT marketing company nur i. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit, ii. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von TOUCHPOINT marketing company jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Soweit keine anderen Anhaltspunkte gegeben sind, ist dies der zweifache Auftragswert.

 

d. Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit

TOUCHPOINT marketing company Arglist zur Last gelegt werden kann oder im Falle von

Garantien oder im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

1.5. Zahlungsziel/Verzug

Soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart, beträgt das Zahlungsziel für sämtliche Leistungen 14 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits richten sich die Ansprüche von TOUCHPOINT marketing company nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. TOUCHPOINT marketing company 

steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesen höheren Verzugsschaden diesen Ihnen

gegenüber geltend zu machen.

1.6. Geheimhaltung

a. Die dem Kunden übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen unterliegen

der Geheimhaltung und dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und

Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten

zugänglich gemacht werden sollen.

b. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen

vorstehende Geheimhaltungspflicht zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe

an TOUCHPOINT marketing company .  Die Höhe der Vertragsstrafe wird von TOUCHPOINT marketing company nach billigem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.

1.7. Schlussbestimmungen

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des

UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

b. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

c. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von TOUCHPOINT marketing company. Die Zustimmung kann nur versagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt oder geschäftliche Interessen der TOUCHPOINT marketing company verletzt würden.

d. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von TOUCHPOINT marketing company. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

e. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung gilt eine solche Regelung als gewollt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Beachtung der Zwecksetzung des gesamten Vertrages und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vorhandensein einer Vertragslücke, die dann entsprechend auszufüllen ist.

2. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

MARKETING & WERBUNG

2.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte


a. Jeder der TOUCHPOINT marketing company erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

b. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. „Schöpfungshöhe“, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall

insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus steht der TOUCHPOINT marketing company in einem solchen Fall insbesondere die

urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

c. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der TOUCHPOINT marketing company weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden.

Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die TOUCHPOINT marketing company, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung zu verlangen.

Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD

(neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

d. Die TOUCHPOINT marketing company überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen 

Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
 

e. Die TOUCHPOINT marketing company hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die TOUCHPOINT marketing company zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis

geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

f. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 

2.2. Vergütung


a. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

b. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert,

entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

c. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt,

so ist die TOUCHPOINT marketing company berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglichen gezahlten zu verlangen.

d. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die TOUCHPOINT marketing company für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich

etwas anderes vereinbart ist.
 

2.3. Fälligkeit der Vergütung


a. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. So kann die TOUCHPOINT marketing company auch bei Abnahme der Entwürfe den entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der

TOUCHPOINT marketing company hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
 

b. Bei Zahlungsverzug kann die TOUCHPOINT marketing company Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 288, 247 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Zahlt der Auftraggeber nach der ersten Mahnung nicht,

so werden ihm für jede weitere Mahnung Kosten von je 7,50 EUR berechnet.
 

c. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.


d. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die TOUCHPOINT marketing company die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zur Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10 % der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart: 10 % der nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen bzw. höherer Aufwendungen vorbehalten.
 

2.4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


a. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium

oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
 

b. Die TOUCHPOINT marketing company ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber

verpflichtet sich, der TOUCHPOINT marketing company entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Für Schäden oder sonstige Vertragsbeeinträchtigungen auf Grund der im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragten Fremdleistungen übernimmt die TOUCHPOINT marketing company keine Gewährleistungen und/oder Haftung.
 

c. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der TOUCHPOINT marketing company abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die TOUCHPOINT marketing company im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Für Schäden oder sonstige Vertragsbeeinträchtigungen auf Grund der im Namen der TOUCHPOINT marketing company für den Auftraggeber beauftragten Fremdleistungen übernimmt die TOUCHPOINT marketing company keine Gewährleistungen und/oder Haftung.


d. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionskosten, Satz und Druck etc. sind vom

Auftraggeber zu erstatten.


e. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen

und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 

2.5. Eigentumsvorbehalt


a. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.


b. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


c. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 

d. Die TOUCHPOINT marketing company ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer

erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die TOUCHPOINT marketing company dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

e. Die Versendung sämtlicher in Abschnitt 2.5.a. bis 2.5.d genannten Gegenstände erfolgt auf

Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
 

2.6.Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster


a. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der TOUCHPOINT marketing company

Korrekturmuster vorzulegen.


b. Die Produktionsüberwachung durch die TOUCHPOINT marketing company erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die TOUCHPOINT marketing company berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die TOUCHPOINT marketing company haftet

für Fehler nur bei eigenem Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen und nur für

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


c. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die TOUCHPOINT marketing company ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
 

2.7. Haftung


a. Die TOUCHPOINT marketing company verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die TOUCHPOINT marketing company haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die TOUCHPOINT marketing company und ihre Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet die TOUCHPOINT marketing company für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

b. Die TOUCHPOINT marketing company verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn die

TOUCHPOINT marketing company trifft gerade bei der Auswahl ihrer

Erfüllungsgehilfen Verschulden.


c. Sofern die TOUCHPOINT marketing company notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der TOUCHPOINT marketing company. Die TOUCHPOINT marketing company haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer eigenen Erfüllungsgehilfen.


d. Mit der Genehmigung bzw. der Abnahme von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.


e. Für die vom Auftraggeber freigegebenen bzw. abgenommenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der TOUCHPOINT marketing company.
 

f. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten als Schutzrecht (Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster oder ein sonstiges Recht) haftet die TOUCHPOINT marketing company nicht. Der Auftraggeber ist für Recherchen

selbst verantwortlich.


g. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich am Geschäftssitz der TOUCHPOINT marketing company geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
 

2.8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


a. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die TOUCHPOINT marketing company behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


b. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die TOUCHPOINT marketing company eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


c. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der TOUCHPOINT marketing company übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die TOUCHPOINT marketing company von allen

Ersatzansprüchen Dritter frei.
 

2.9. Schlussbestimmungen


a. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz

der TOUCHPOINT marketing company.


b. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der

übrigen Bestimmungen nicht.


c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von

UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

VERMITLLUNG

3.1. Gegenstand des Vertrages

a. Die TOUCHPOINT marketing company den Kontakt zwischen Auftraggeber und Händler herstellen sowie hinsichtlich Geschäftsabläufen und Branchenspezifika beraten und begleiten.

 

b. Die TOUCHPOINT marketing company hat rein beratende und vermittelnde Aufgaben und trägt keinerlei Haftung für den Erfolg der vermittelten Geschäftsbeziehung.

 

c. Die operative und rechtliche Zusammenarbeit bzw. alle Bestandteile des Rechtsgeschäfts (Bestellungen, Organisatorisches, Bezahlung, Haftung, Logistik, etc.) erfolgt direkt und ausschließlich zwischen dem Händler und dem Auftraggeber. Daher liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, dass er alle Unterlagen und Rahmenbedingungen vor Auftragsbestätigung an den Händler nochmals

sorgfältig prüft und vom Händler schriftlich anfordert. Alle Angaben

der TOUCHPOINT marketing company sind ohne Gewähr.

3.2. Zeit und Ort der Dienstleistung

Die TOUCHPOINT marketing company ist hinsichtlich der Art und Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben und der Verwendung seiner Zeit frei. Er unterliegt keinen Weisungen seitens des Auftraggebers.

3.3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Vermittler parallel zu

beauftragen TOUCHPOINT marketing company für den Drogerie-und Einzelhandel.

Alle Händler oder weitere Vermittler, die sich während der Vertragslaufzeit an Ihn wenden, werden an die TOUCHPOINT marketing company verwiesen.

3.4. Vergütung

a. Im Erfolgsfall partizipiert die TOUCHPOINT marketing company an der zu leistenden Vermittlungsprovision, welche dem individuellen Angebot/Auftrag zu entnehmen ist, (zzgl. der gesetzlichen MwSt von 19%) an sämtlichen zukünftigen Umsätzen, welche zwischen den durch die TOUCHPOINT marketing company in Kontakt gebrachten Parteien umgesetzt werden. Weitere Zahlungen des Auftraggebers an den Händler, welche den Nettoverkaufswert mindern, trägt der Auftraggeber. Dies können nachgelagert oder Nettoverkaufswert mindernde Zahlungen sein, wie zB. Werbekostenzuschüsse (WKZ), Retourenrückvergütungen, Markantprovision, Skonto, Boni, nachgelagerte Konditionen, nachträgliche Rabatte, etc.)

b. Sollte der Auftraggeber den Alleinvertretungsanspruch der TOUCHPOINT marketing company verletzen, indem der die Waren während der Vertragslaufzeit über einen anderen Vermittler verkauft, verpflichtet er sich

der TOUCHPOINT marketing company die entgangenen Provisionen in vollem Umfang zu erstatten.

3.5. Zahlung

a. Der Auftraggeber legt der TOUCHPOINT marketing company monatlich die zwischen ihm und dem (den) vermitteltem(n) Händler(n) getätigten Umsätze(n) proaktiv und vollumfänglich als Anlage zu den monatlich einzureichenden Gutschriften offen. Die geschuldete Vermittlungsprovision, welche dem individuellen Angebot/Auftrag zu entnehmen ist, versteht sich zzgl. Mwst 19% des Nettoumsatzvolumens wird vom Auftraggeber nach Zahlungseingang des Handels, spätestens 14 Tage danach an

die TOUCHPOINT marketing company überwiesen.

 

b. Bei Zahlungsverzug kann die TOUCHPOINT marketing company Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 288, 247 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Zahlt der Auftraggeber nach der ersten Mahnung nicht,

so werden ihm für jede weitere Mahnung Kosten von je 7,50 EUR berechnet.

3.6. Reisekosten und Sonderaufwendungen

Die TOUCHPOINT marketing company hat Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und nachgewiesenen Reisekosten und Aufwendungen, die ihm im Rahmen dieses Vertrages in Ausübung seiner Tätigkeit entstehen. Reisekosten sind dem Auftraggeber vorab anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

3.7. Verschwiegenheit und Herausgabe von Unterlagen

Die TOUCHPOINT marketing company und der Auftraggeber verpflichten sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren. Die TOUCHPOINT marketing company und der Auftraggeber werden die im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit übertragenen Unterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und nach Ende des Vertrages an den Auftraggeber zurückgeben. Die TOUCHPOINT marketing company ist nicht berechtigt, an diesen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Sämtliche physischen und digitalen Unterlagen sind nach Ende des Vertrages zurückzugeben bzw. zu löschen.

3.8. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertragsbeginn ist im Auftrag enthalten Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und währt

für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den durch den Auftragnehmer vermittelten Parteien.

4. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

ONLINE AGENTUR

4.1. Allgemeines

a. TOUCHPOINT marketing company erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen, die der Förderung des Absatzes der Waren des Kunden dienen. Diese Dienstleistungen werden durch Beratung im Bereich der Vermarktung von Webseiten und der Suchmaschinenoptimierung, insbesondere auf der

Plattform Amazon erbracht.

b. Einzelheiten über Art und Umfang der vom Kunden beauftragten Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils geschlossenen Auftrag.

c. TOUCHPOINT marketing company erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Optimierungstechnik. Soweit durch TOUCHPOINT marketing company Vorschläge zur Optimierung von Angeboten unterbreitet und Änderungen angeregt werden, wird TOUCHPOINT marketing company hierbei auf Empfehlungen der jeweiligen Plattformbetreiber und auf online oder offline bereitgestellte Fachpublikationen zurückgreifen. Diese können immer nur den jeweils aktuellen Erkenntnisstand wiedergeben, jedoch keine Prognose liefern, ob bestimmte Maßnahmen zukünftig noch erfolgversprechend sein werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch geänderte technische Anforderungen, neue Techniken oder neue Gewichtungen bisher eingesetzter Techniken bereits durchgeführte Maßnahmen nicht mehr den ursprünglichen Erfolg bewirken können.

 

d. TOUCHPOINT marketing company schuldet nicht die rechtliche Prüfung und Beurteilung der erbrachten Leistungen. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich. Die TOUCHPOINT marketing company wird keine rechtliche Prüfung der erbrachten Leistungen durchführen und erbrachte Leistungen auch nicht auf die fortlaufende rechtliche Zulässigkeit hin überwachen.

 

e. Die TOUCHPOINT marketing company ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

 

f. Soweit von einzelnen Suchmaschinenbetreibern im Rahmen der Leistungserbringung Kosten für die technische Durchführung der Kampagnen erhoben werden, steht TOUCHPOINT marketing company das Recht zu, Ihnen diese Kosten weiter zu berechnen. Dies gilt insbesondere für die Kosten des

Werbebudgets, der technischen Schnittstellen zur Kampagnensteuerung (z.B. Google API‐ Schnittstelle

oder vergleichbare Schnittstellen anderer Anbieter), deren Kosten Ihnen monatlich in tatsächlich

angefallener Höhe weiterberechnet werden.

4.2. Pflichten des Kunden

a. Der Kunde unterstützt TOUCHPOINT marketing company bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen, Zugangsdaten und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.

 

b. Der Kunde wird TOUCHPOINT marketing company ausschließlich sachlich richtige Informationen bereitstellen. TOUCHPOINT marketing company wird keine Überprüfung der bereitgestellten Informationen vornehmen und darf insoweit den jeweiligen Angaben des Kunden vertrauen.

 

c. Der Kunde ist selbst für die rechtlich zulässige Ausgestaltung seiner Werbemaßnahmen verantwortlich und wird die von TOUCHPOINT marketing company unterbreiteten Vorschläge selbst und ohne weitere Aufforderung einer rechtlichen Prüfung unterziehen.

 

d. Der Kunde ist verpflichtet, TOUCHPOINT marketing company zu jedem Zeitpunkt auf von ihm festgestellte Auswirkungen der durchgeführten Maßnahmen hinzuweisen und diese

entsprechend zu dokumentieren. Über auftretende Fehler (Deaktivierung oder Sperrung von Angeboten, Sperrung von Benutzerkonten, negative Entwicklung der Darstellung von Suchergebnissen, rückläufige Absatzzahlen) wird der Kunde TOUCHPOINT marketing company unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.3. Urheberrecht / Markennutzung

a. Soweit die TOUCHPOINT marketing company im Rahmen ihrer Leistungen für Sie schutzrechtsfähige Leistungen entwickelt, stehen der TOUCHPOINT marketing company sämtliche Urheber‐ und Verwertungsrechte hieran zu. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Nutzung, Vervielfältigung und

Weitergabe ist untersagt.

b. Der TOUCHPOINT marketing company wird das Recht eingeräumt, Ihren Firmennamen, Ihre Logos und Ihre Marken für die von Ihnen beauftragten Kampagnen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die

Verwendung im Anzeigentext, Quellcode und den hiermit verbundenen URL. Sofern aufgrund von Mehrfachbuchungen und/oder eines verschuldeten oder unverschuldeten Verstoßes gegen die Exklusivität der vorliegenden AGB ein Nachweis der Exklusivität gegenüber Google oder einem anderen Anbieter

für die Kundenbeziehung, bzw. für die Verwendung der Marke erforderlich ist, erklären Sie sich dazu

bereit, sämtliche hierfür erforderliche Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für einen Auszug aus dem Markenregister, bzw. sämtliche für die Inhaberschaft an der

Marke erforderlichen Unterlagen und Erklärungen.

c. Urheberrechte und schutzfähiges Know‐how für eingesetzte Technologien und Prozesse zur Suchmaschinenoptimierung liegen bei der TOUCHPOINT marketing company. Ihnen ist bekannt,

dass diese Urheberrechte und das schutzfähige Know‐ how einen wesentlichen unternehmerischen

Wert der TOUCHPOINT marketing company darstellen. Zur Absicherung dieses Wertes verpflichten

Sie sich dazu, sämtliche von uns erhaltenen Unterlagen, Dokumente, Daten und sonstigen

Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie Grundlageninformationen,

Informationen über Erfindungen, Entwicklungen und Prozessen, unabhängig davon, auf welche Art und Weise und in welcher Form sie Ihnen zugehen, vertraulich zu behandeln. Die TOUCHPOINT marketing company verwendet zur Optimierung der Ergebnisse unterschiedliche Maßnahmen. Zum Teil werden für unsere Kunden spezielle Internetseiten ganz oder teilweise programmiert, bzw. modifiziert. Sämtliche Urheberrechte dieser Internetseiten liegen ausschließlich bei der TOUCHPOINT marketing company. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Aufbau, Struktur, Verlinkungen und Platzierungen von Keywords auf entsprechenden Seiten. Eine Verwendung der entsprechenden Seiten nach Ablauf des vorliegenden Vertragsverhältnisses ist rechtlich zulässig, soweit diese Verwendung ausschließlich im Rahmen des ursprünglichen Vertragszweckes erfolgt, d.h. keine neuen Angebote oder Angebote Dritter

verlinkt, bzw. beworben werden.

4.4. Freistellung

a. Die TOUCHPOINT marketing company prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit bei Ihnen. Sofern die TOUCHPOINT marketing company von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in

Anspruch genommen wird, stellen Sie die TOUCHPOINT marketing company auf erstes Anfordern von

allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der

Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung Ihrerseits gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.

b. Die TOUCHPOINT marketing company weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass Ihre betreffenden Internetseiten

in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche Ihrerseits wegen einer derartigen, von der TOUCHPOINT marketing company nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.

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